VERSICHERUNG
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Schadensregulierung
AUTOGLAS SPEZIALIST ist Ihr kompetenter Ansprechpartner, wenn es um die Schadensabwicklung mit Ihrer Versicherung geht. Auch Werkstattbindungsverträge stellen im Regelfall kein Problem für uns dar. Fragen Sie uns!
Wir arbeiten eng mit den führenden Versicherungen in Deutschland zusammen. Neben der Scheibenreparatur und dem Austausch nach einem Steinschlag zählt es ebenso zu unserem Service, die komplette Abwicklung mit Ihrer Versicherung für Sie zu übernehmen. Selbstverständlich ohne Extrakosten. Auf dieser Seite finden Sie alles, was Sie zum Thema Steinschlag, Versicherung, Kostenübernahme und Selbstbeteiligung wissen müssen.
Informationen für Kasko-Versicherte
Teilkasko- oder Vollkaskoversicherung – worin liegt der genaue Unterschied und welche Versicherung bietet was? Welche Rolle spielt das im Rahmen der Schadensregulierung von Steinschlägen im Autoglas? Müssen Versicherungsnehmer sowohl im Falle einer Reparatur als auch bei einem Austausch der Scheibe gar nichts zahlen? Was ist mit der vertraglich vereinbarten Selbstbeteiligung? Und wie verhält es sich mit dem Schadenfreiheitsrabatt?
Alles zum Thema: Teilkasko und Vollkasko bei einem Steinschlag
Wer zahlt bei Steinschlag? Teilkasko, Vollkasko oder Haftpflicht?
Ein Steinschlag in der Windschutzscheibe kommt zum Glück nicht alle Tage vor. Umso verständlicher, dass Sie Fragen zum Thema Kasko und Kosten haben. Zahlt bei einem Steinschlag an Ihrem Fahrzeug die Vollkasko, Teilkasko oder gar die Haftpflicht?
Was ist eine Kaskoversicherung?
- Eine Kaskoversicherung deckt auch Schäden am eigenen Fahrzeug ab.
- Die Kasko ist in Deutschland keine Pflicht, sondern eine freiwillige Versicherung.
- Man unterscheidet zwischen Vollkasko- und Teilkaskoversicherung.
Unabhängig von der Art Ihrer Versicherung, sollten Sie einen Steinschlag auf jeden Fall Ihrem Versicherer melden, damit er entstehende Kosten übernimmt oder bezuschusst.
Wie genau Sie einen Steinschlag Ihrer Versicherung melden, handhaben die Anbieter recht unterschiedlich. Dies lässt sich schnell auf der Versicherungs-Website in Erfahrung bringen.
Kostenübernahme bei Steinschlagreparatur: Teilkasko und Vollkasko
Mit einer Voll- oder Teilkaskoversicherung werden die Kosten für eine Steinschlagreparatur in vollem Umfang von Ihrer Versicherung übernommen. Wenn Sie uns beauftragen, können Sie Ihren Regulierungsanspruch gegenüber der Versicherung ganz bequem an uns abtreten. Wir kümmern uns dann um die komplette Abwicklung und rechnen direkt mit Ihrer Versicherung ab.
Scheibenaustausch nach Steinschlag: Die Teilkasko zahlt nicht alles
Müssen wir die Frontscheibe wechseln, zahlen Sie als Teilkaskoversicherter lediglich Ihre vereinbarte Selbstbeteiligung. Überprüfen Sie daher in Ihrem Vertrag genau, was vereinbart wurde. Im Normalfall zahlt die Teilkasko für Glasschäden durch Steinschlag, Hagel oder Wildunfälle. Anders als die Vollkaskoversicherung, kommt die Teilkasko nicht für selbstverschuldete Schäden oder Vandalismus auf. Wie hoch Ihre Eigenbeteiligung genau ist, können wir auf Wunsch bei Auftragserteilung gerne für Sie ermitteln. Wir rechnen direkt mit Ihrer Versicherung ab.
Welche Kosten übernimmt die Vollkasko?
Die Vollkaskoversicherung übernimmt zusätzlich auch alle Unfallschäden am eigenen Fahrzeug. Sie beinhaltet automatisch eine Teilkasko und schließt außerdem Steinschlag und Vandalismus mit ein.
Haben Sie den Glasschaden an Ihrem Fahrzeugt selbst verursacht, bezahlen Sie die mit Ihrer Versicherung vereinbarte Selbstbeteiligung.
Wie hoch ist die Selbstbeteiligung bei Glasschäden?
Im Normalfall haben Sie mit Ihrer Versicherungsgesellschaft eine Selbstbeteiligung für Glasschäden vereinbart. Im Schadensfall bezahlen Sie damit nur den vereinbarten Betrag. Üblicherweise sind dies 150 Euro in der Teilkasko und 300 Euro in der Vollkasko. Übersteigen die Kosten des Glasschadens Ihre Selbstbeteiligung, dann bezahlt die Versicherung normalerweise den Rest.
Was zahlt die Kfz-Haftpflichtversicherung?
Der Abschluss einer Kfz-Haftpflicht ist in Deutschland für jeden Fahrzeughalter gesetzlich vorgeschrieben. Es handelt sich dabei um eine Pflichtversicherung, die bei Schäden einspringt, die Sie mit Ihrem Fahrzeug an fremden Fahrzeugen verursachen. Den Glasschaden an Ihrem eigenen Auto bezahlt die Haftpflicht leider nicht.
Wir regeln die Abwicklung mit Ihrer Versicherung für Sie!
Bei Glasschäden am Auto vereinbaren Sie am besten einen Termin. Unsere Autoglas-Spezialisten kümmern sich um alles Weitere – von der Reparatur über den Austausch bis hin zur direkten Abwicklung mit Ihrer Versicherung. So sind Sie mit Ihrem Fahrzeug schon bald wieder sicher im Straßenverkehr unterwegs.
Informationen für Haftpflicht-Versicherte
Wer als Autofahrer nur über eine gesetzlich vorgeschriebene Haftpflichtversicherung verfügt, muss die Kosten für die Instandsetzung des defekten Autoglases in der Regel immer selber tragen – und zwar vollumfänglich. Selbst wenn vorausfahrende Personen für den entstandenen Steinschlag in der Scheibe verantwortlich sind, ist es meist nahezu unmöglich, den Verursacher ausfindig zu machen.
Alles zum Thema: Reparaturkosten für Haftpflichtversicherte
Transparente Kosten:
So einfach und übersichtlich gestalten sich die Kosten für eine Reparatur oder den Austausch Ihrer Scheiben bei uns.
Vollkasko / Teilkasko
Reparatur: Anfallende Kosten trägt vollständig Ihre Versicherung.*
Austausch: Die Hauptkosten trägt Ihre Versicherung. Ihr persönlicher Kostenanteil hängt von der vereinbarten Selbstbeteiligung ab. Meist sind das 150 Euro inkl. MwSt.
In jedem Fall bleibt Ihr Schadenfreiheitsrabatt unberührt.
*Sofern Ihre Versicherung Glasschäden abdeckt. Bei einigen wenigen Versicherungen können Kosten für Sie anfallen.
Haftplicht / Selbstzahler
Reparatur: 165,37 Euro inkl. Kontaktflächen-Desinfektion und MwSt..
Austausch: *
Windschutzscheiben ohne Fahrerassistenzsystem ab 250 Euro
Windschutzscheiben mit Fahrerassistenzsystem ab 450 Euro
Seitenscheiben ab 120 Euro
Heckscheiben ab 120 Euro inkl. MwSt.
* Die genauen Kosten hängen von Fahrzeugtyp und Ausstattung ab (z.B. beheizbare Scheibe, Fahrerassistenzsysteme)
Informationen für Kasko-Versicherte
Teilkasko- oder Vollkaskoversicherung – worin liegt der genaue Unterschied und welche Versicherung bietet was? Welche Rolle spielt das im Rahmen der Schadensregulierung von Steinschlägen im Autoglas? Müssen Versicherungsnehmer sowohl im Falle einer Reparatur als auch bei einem Austausch der Scheibe gar nichts zahlen? Was ist mit der vertraglich vereinbarten Selbstbeteiligung? Und wie verhält es sich mit dem Schadenfreiheitsrabatt?
Alles zum Thema: Teilkasko und Vollkasko bei einem Steinschlag
Wer zahlt bei Steinschlag? Teilkasko, Vollkasko oder Haftpflicht?
Ein Steinschlag in der Windschutzscheibe kommt zum Glück nicht alle Tage vor. Umso verständlicher, dass Sie Fragen zum Thema Kasko und Kosten haben. Zahlt bei einem Steinschlag an Ihrem Fahrzeug die Vollkasko, Teilkasko oder gar die Haftpflicht?
Was ist eine Kaskoversicherung?
- Eine Kaskoversicherung deckt auch Schäden am eigenen Fahrzeug ab.
- Die Kasko ist in Deutschland keine Pflicht, sondern eine freiwillige Versicherung.
- Man unterscheidet zwischen Vollkasko- und Teilkaskoversicherung.
Unabhängig von der Art Ihrer Versicherung, sollten Sie einen Steinschlag auf jeden Fall Ihrem Versicherer melden, damit er entstehende Kosten übernimmt oder bezuschusst.
Wie genau Sie einen Steinschlag Ihrer Versicherung melden, handhaben die Anbieter recht unterschiedlich. Dies lässt sich schnell auf der Versicherungs-Website in Erfahrung bringen.
Kostenübernahme bei Steinschlagreparatur: Teilkasko und Vollkasko
Mit einer Voll- oder Teilkaskoversicherung werden die Kosten für eine Steinschlagreparatur in vollem Umfang von Ihrer Versicherung übernommen. Wenn Sie uns beauftragen, können Sie Ihren Regulierungsanspruch gegenüber der Versicherung ganz bequem an uns abtreten. Wir kümmern uns dann um die komplette Abwicklung und rechnen direkt mit Ihrer Versicherung ab.
Scheibenaustausch nach Steinschlag: Die Teilkasko zahlt nicht alles
Müssen wir die Frontscheibe wechseln, zahlen Sie als Teilkaskoversicherter lediglich Ihre vereinbarte Selbstbeteiligung. Überprüfen Sie daher in Ihrem Vertrag genau, was vereinbart wurde. Im Normalfall zahlt die Teilkasko für Glasschäden durch Steinschlag, Hagel oder Wildunfälle. Anders als die Vollkaskoversicherung, kommt die Teilkasko nicht für selbstverschuldete Schäden oder Vandalismus auf. Wie hoch Ihre Eigenbeteiligung genau ist, können wir auf Wunsch bei Auftragserteilung gerne für Sie ermitteln. Wir rechnen direkt mit Ihrer Versicherung ab.
Welche Kosten übernimmt die Vollkasko?
Die Vollkaskoversicherung übernimmt zusätzlich auch alle Unfallschäden am eigenen Fahrzeug. Sie beinhaltet automatisch eine Teilkasko und schließt außerdem Steinschlag und Vandalismus mit ein.
Haben Sie den Glasschaden an Ihrem Fahrzeugt selbst verursacht, bezahlen Sie die mit Ihrer Versicherung vereinbarte Selbstbeteiligung.
Wie hoch ist die Selbstbeteiligung bei Glasschäden?
Im Normalfall haben Sie mit Ihrer Versicherungsgesellschaft eine Selbstbeteiligung für Glasschäden vereinbart. Im Schadensfall bezahlen Sie damit nur den vereinbarten Betrag. Üblicherweise sind dies 150 Euro in der Teilkasko und 300 Euro in der Vollkasko. Übersteigen die Kosten des Glasschadens Ihre Selbstbeteiligung, dann bezahlt die Versicherung normalerweise den Rest.
Was zahlt die Kfz-Haftpflichtversicherung?
Der Abschluss einer Kfz-Haftpflicht ist in Deutschland für jeden Fahrzeughalter gesetzlich vorgeschrieben. Es handelt sich dabei um eine Pflichtversicherung, die bei Schäden einspringt, die Sie mit Ihrem Fahrzeug an fremden Fahrzeugen verursachen. Den Glasschaden an Ihrem eigenen Auto bezahlt die Haftpflicht leider nicht.
Wir regeln die Abwicklung mit Ihrer Versicherung für Sie!
Bei Glasschäden am Auto vereinbaren Sie am besten einen Termin. Unsere Autoglas-Spezialisten kümmern sich um alles Weitere – von der Reparatur über den Austausch bis hin zur direkten Abwicklung mit Ihrer Versicherung. So sind Sie mit Ihrem Fahrzeug schon bald wieder sicher im Straßenverkehr unterwegs.
Informationen für Haftpflicht-Versicherte
Wer als Autofahrer nur über eine gesetzlich vorgeschriebene Haftpflichtversicherung verfügt, muss die Kosten für die Instandsetzung des defekten Autoglases in der Regel immer selber tragen – und zwar vollumfänglich. Selbst wenn vorausfahrende Personen für den entstandenen Steinschlag in der Scheibe verantwortlich sind, ist es meist nahezu unmöglich, den Verursacher ausfindig zu machen.
Alles zum Thema: Reparaturkosten für Haftpflicht-Versicherte
Transparente Kosten:
So einfach und übersichtlich gestalten sich die Kosten für eine Reparatur oder den Austausch Ihrer Scheiben bei uns.
Vollkasko / Teilkasko
Reparatur: Anfallende Kosten trägt vollständig Ihre Versicherung.*
Austausch: Die Hauptkosten trägt Ihre Versicherung. Ihr persönlicher Kostenanteil hängt von der vereinbarten Selbstbeteiligung ab. Meist sind das 150 Euro inkl. MwSt.
In jedem Fall bleibt Ihr Schadenfreiheitsrabatt unberührt.
*Sofern Ihre Versicherung Glasschäden abdeckt. Bei einigen wenigen Versicherungen können Kosten für Sie anfallen.
Haftplicht / Selbstzahler
Reparatur: 165,37 Euro inkl. Kontaktflächen-Desinfektion und MwSt..
Austausch: *
Windschutzscheiben ohne Fahrerassistenzsystem ab 250 Euro
Windschutzscheiben mit Fahrerassistenzsystem ab 450 Euro
Seitenscheiben ab 120 Euro
Heckscheiben ab 120 Euro inkl. MwSt.
* Die genauen Kosten hängen von Fahrzeugtyp und Ausstattung ab (z.B. beheizbare Scheibe, Fahrerassistenzsysteme)
Wie entsteht ein Steinschlag?
Aufgewirbelte Steinchen durch vorausfahrende Autos oder herabfallende Teile von LKWs sind die häufigsten Gründe für Risse in der Frontscheibe. Das Ausmaß des Schadens hängt maßgeblich vom Einschlagspunkt ab: Wird die Scheibe am Rand getroffen, entsteht in aller Regel ein langer Riss. Mittig getroffen kommt es häufig zu einem sogenannten Sternbruch, also kleinen Rissen, die vom Einschlagspunkt abgehen. In beiden Fällen müssen wir den Schaden beheben.
Für eine sichere Weiterfahrt empfehlen wir Ihnen, den Schaden von uns als Autoglas-Spezialisten begutachten zu lassen. Wir prüfen grundsätzlich zuerst, ob sich die beschädigte Frontscheibe noch reparieren lässt. Das spart Zeit und Geld und schont außerdem die Umwelt.
Wenn dieses nicht möglich ist, tauschen wir innerhalb von kurzer Zeit Ihre Scheibe aus.
Mehr zu den Themen Scheibenreparatur und Scheibenaustausch gibt es hier:
Scheibenaustausch
Nur bei irreparablen Schäden an der Fahrzeugscheibe wird diese getauscht.
Steinschlag-Reparatur
In der Regel erstattet Ihre Teilkaskoversicherung die Steinschlagreparatur, so dass AUTOGLAS SPEZIALIST den Steinschlag für Sie kostenfrei reparieren kann.
Anfahrt & Öffnungszeiten
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Kontaktieren Sie uns direkt und wir setzen uns mit Ihnen in Verbindung!
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Hardtstr. 6-8
91522 Ansbach-Brodswinden
Telefon +49 (0) 981 / 75 15
Telefax +49 (0) 981 / 33 00
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Mo. – Fr.: 08:00 bis 18:00 Uhr
Sa.: 08:00 bis 13:00 Uhr
Weitere Termine nach telefonischer Absprache möglich!
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